Anhang I

REG_2013_143 · zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen, für die eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird

Anhang I und Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG werden wie folgt geändert:
1.In Anhang I werden die folgenden Nummern 2.17, 2.17.1 und 2.17.2 eingefügt: 2.17. Fahrzeug, für das eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird (nur für unvollständige oder vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N 1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007): ja/nein (1) 2.17.1. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: … kg 2.17.2. Standardmasse, berechnet gemäß Abschnitt 5 des Anhangs XII der Verordnung (EG) Nr. 692/2008: … kg.“
2.Anhang IX wird wie folgt geändert: a) Teil I, „Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge“, wird wie folgt geändert: i) Unter „Muster B — Seite 1, Vollständige Fahrzeuge, EG-Übereinstimmungsbescheinigung“ wird folgender Punkt 0.2.2. eingefügt: „0.2.2. Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs ( q): Typ: … Variante ( a): … Version ( a): … Typgenehmigungsnummer einschließlich Nummer der Erweiterung …“; ii) unter Muster B — Seite 1, vervollständigte Fahrzeuge, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, wird folgender Punkt 0.5.1 eingefügt: „0.5.1. Name und Adresse des Herstellers des Basisfahrzeugs ( q) …“; iii) unter „Seite 2 — Fahrzeugklasse N 1 (vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)“ wird der folgende Punkt 14 eingefügt: „14. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand:…kg ( 1)(q)“; b) unter „Erläuterungen zu Anhang IX“ wird die folgende Anmerkung ( q) hinzugefügt: „( q) Für vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N 1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.“
a)Teil I, „Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge“, wird wie folgt geändert: i) Unter „Muster B — Seite 1, Vollständige Fahrzeuge, EG-Übereinstimmungsbescheinigung“ wird folgender Punkt 0.2.2. eingefügt: „0.2.2. Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs ( q): Typ: … Variante ( a): … Version ( a): … Typgenehmigungsnummer einschließlich Nummer der Erweiterung …“; ii) unter Muster B — Seite 1, vervollständigte Fahrzeuge, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, wird folgender Punkt 0.5.1 eingefügt: „0.5.1. Name und Adresse des Herstellers des Basisfahrzeugs ( q) …“; iii) unter „Seite 2 — Fahrzeugklasse N 1 (vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)“ wird der folgende Punkt 14 eingefügt: „14. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand:…kg ( 1)(q)“;
i)Unter „Muster B — Seite 1, Vollständige Fahrzeuge, EG-Übereinstimmungsbescheinigung“ wird folgender Punkt 0.2.2. eingefügt: „0.2.2. Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs ( q): Typ: … Variante ( a): … Version ( a): … Typgenehmigungsnummer einschließlich Nummer der Erweiterung …“;
„0.2.2. Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs ( q): Typ: … Variante ( a): … Version ( a): … Typgenehmigungsnummer einschließlich Nummer der Erweiterung …“;
ii)unter Muster B — Seite 1, vervollständigte Fahrzeuge, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, wird folgender Punkt 0.5.1 eingefügt: „0.5.1. Name und Adresse des Herstellers des Basisfahrzeugs ( q) …“;
„0.5.1. Name und Adresse des Herstellers des Basisfahrzeugs ( q) …“;
iii) unter „Seite 2 — Fahrzeugklasse N 1 (vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)“ wird der folgende Punkt 14 eingefügt: „14. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand:…kg ( 1)(q)“;
„14. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand:…kg ( 1)(q)“;
b)unter „Erläuterungen zu Anhang IX“ wird die folgende Anmerkung ( q) hinzugefügt: „( q) Für vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N 1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.“
„( q) Für vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N 1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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