Anhang II – HÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR KLEINSERIEN

REG_2013_167 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

Die Zahl von Fahrzeugen eines Typs, die jährlich in jedem Mitgliedstaat auf dem Markt bereitgestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden dürfen, ist je nach Fahrzeugklasse wie folgt begrenzt:
Klasse Stückzahl (je Typ)
T 150
C 50

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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