über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
REG_2013_167 · 110 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Fahrzeugklassen
- Art. 5Pflichten der Mitgliedstaaten
- Art. 6Pflichten der Genehmigungsbehörden
- Art. 7Marktüberwachungsmaßnahmen
- Art. 8Pflichten der Hersteller
- Art. 9Pflichten der Hersteller hinsichtlich der Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
- Art. 10Pflichten der Bevollmächtigten des Herstellers für die Marktüberwachung
- Art. 11Pflichten der Einführer
- Art. 12Pflichten der Einführer in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
- Art. 13Pflichten der Händler
- Art. 14Pflichten der Händler in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen
- Art. 15Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- Art. 16Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- Art. 17Anforderungen für die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen
- Art. 18Anforderungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz
- Art. 19Anforderungen für die Umweltverträglichkeit
- Art. 20Verfahren für die EU-Typgenehmigung
- Art. 21Antrag auf Typgenehmigung
- Art. 22Beschreibungsmappe
- Art. 23Besondere Anforderungen für die Informationen, die für den Antrag auf Typgenehmigung gemäß den verschiedenen Verfahren beizubringen sind
- Art. 24Allgemeine Bestimmungen
- Art. 25Besondere Bestimmungen für den EU-Typgenehmigungsbogen
- Art. 26Besondere Bestimmungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
- Art. 27Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen
- Art. 28Übereinstimmung der Produktion
- Art. 29Allgemeine Bestimmungen
- Art. 30Revisionen und Erweiterungen von EU-Typgenehmigungen
- Art. 31Herausgabe und Bekanntgabe von Änderungen
- Art. 32Erlöschen der Gültigkeit
- Art. 33Übereinstimmungsbescheinigung
- Art. 34Gesetzlich vorgeschriebenes Schild mit der entsprechenden Kennzeichnung für Fahrzeuge und Typgenehmigungszeichen für Bauteile oder selbstständige technische Einheiten
- Art. 35Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte
- Art. 36Anschließende Anpassung der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
- Art. 37Nationale Kleinserien-Typgenehmigung
- Art. 38Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen
- Art. 39Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen einer auslaufenden Serie
- Art. 40Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
- Art. 41Verfahren zur Behandlung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, mit denen ein erhebliches Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
- Art. 42Schutzklauselverfahren der Union
- Art. 43Übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die ein erhebliches Risiko darstellen
- Art. 44Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
- Art. 45Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann
- Art. 46Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann — weitere Anforderungen
- Art. 47Rückruf von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten
- Art. 48Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe
- Art. 49Für die EU-Typgenehmigung erforderliche UN-ECE-Regelungen
- Art. 50Anerkennung der OECD-Prüfberichte für die Zwecke der EU-Typgenehmigung
- Art. 51Für Nutzer bestimmte Informationen
- Art. 52Für Hersteller von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten bestimmte Informationen
- Art. 53Pflichten der Hersteller
- Art. 54Pflichten bei mehreren Typgenehmigungsinhabern
- Art. 55Gebühren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
- Art. 56Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen
- Art. 57Anforderungen für Technische Dienste
- Art. 58Zweigunternehmen von Technischen Diensten und Vergabe von Unteraufträgen
- Art. 59Benennung von Technischen Diensten
- Art. 60Akkreditierte interne Technische Dienste des Herstellers
- Art. 61Verfahren für Leistungsnormen und die Bewertung Technischer Dienste
- Art. 62Bewertung der Fähigkeiten Technischer Dienste
- Art. 63Notifizierungsverfahren
- Art. 64Änderungen der Benennungen
- Art. 65Anfechtung der Kompetenz von Technischen Diensten
- Art. 66Verpflichtungen der Technischen Dienste in Bezug auf ihre Tätigkeit
- Art. 67Informationspflichten der Technischen Dienste
- Art. 68Durchführungsrechtsakte
- Art. 69Ausschussverfahren
- Art. 70Änderung der Anhänge
- Art. 71Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 72Sanktionen
- Art. 73Übergangsbestimmungen
- Art. 74Bericht
- Art. 75Überprüfung
- Art. 76Aufhebung
- Art. 77Änderung der Richtlinie 2006/42/EG
- Art. 78Inkrafttreten und Anwendung
- Anhang IIHÖCHSTZULÄSSIGE STÜCKZAHLEN FÜR KLEINSERIEN
- Anhang IIIEntsprechungstabelle
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