ErwGr. 25

REG_2013_167 · über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

Im Hinblick auf die Ergänzung dieser Verordnung durch weitere technische Einzelheiten sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, im Einklang mit Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte in Bezug auf die funktionale Sicherheit, baulichen Anforderungen, Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Antriebsleistung, den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen, die Benennung Technischer Dienste sowie spezifische autorisierte Aufgaben der Technischen Dienste zu erlassen. Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass die Kommission im Zuge ihrer vorbereitenden Arbeiten angemessene Konsultationen — auch auf Expertenebene — durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission dafür sorgen, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat zeitgleich, rechtzeitig und ordnungsgemäß übermittelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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