ErwGr. 33

REG_2013_228 · über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates

Die Notwendigkeit, weiterhin einen Anreiz für die örtliche Milcherzeugung zu bieten, rechtfertigt die Nichtanwendung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in den französischen überseeischen Departements und auf Madeira. Diese Ausnahme sollte im Falle Madeiras auf 4 000 Tonnen begrenzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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