ErwGr. 11

REG_2013_241 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorantraniliprol, Fludioxonil und Prohexadion in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich Chlorantraniliprol bei Karotten sollte diese Verordnung, damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, eine Übergangsregelung für Erzeugnisse vorsehen, die vor der Änderung der RHG vorschriftsmäßig hergestellt wurden und für die gemäß den vorliegenden Informationen ein hohes Verbraucherschutzniveau gewahrt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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