ErwGr. 19

REG_2013_345 · über Europäische Risikokapitalfonds

Um einen wirksamen Mechanismus zu schaffen, der zwischen qualifizierten Risikokapitalfonds im Sinne dieser Verordnung und der breiteren Kategorie der alternativen Investmentfonds, die in Wertpapieren auf dem Sekundärmarkt handeln, unterscheidet, müssen Regeln aufgestellt werden, damit qualifizierte Risikokapitalfonds hauptsächlich in direkt begebene Instrumente investieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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