ErwGr. 18

REG_2013_345 · über Europäische Risikokapitalfonds

Gemäß Europa 2020 ist das Ziel dieser Verordnung, Risikokapitalinvestitionen in innovative KMU zu fördern, die in der Realwirtschaft verankert sind. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen, Finanzholdinggesellschaften sowie gemischte Unternehmen sollten daher nicht unter die Definition von qualifizierten Portfoliounternehmen gemäß dieser Verordnung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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