ErwGr. 40

REG_2013_345 · über Europäische Risikokapitalfonds

Um eine wirksame Überwachung der in dieser Verordnung festgelegten einheitlichen Kriterien sicherzustellen, enthält diese Verordnung eine Liste der Aufsichtsbefugnisse, mit denen die zuständigen Behörden ausgestattet sein müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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