ErwGr. 12

REG_2013_39 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe im Jahr 2013 für bestimmte, nicht über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen

Da die vier TAC-Gebiete für den nördlichen Seehechtbestand dem gleichen biologischen Bestand entsprechen, sollte im Hinblick auf die Gewährleistung der vollständigen Nutzung der Fangmöglichkeiten den an dieser Fischerei beteiligten Mitgliedstaaten gestattet werden, in Bezug auf die TAC für die Gebiete IIIa und EU-Gewässer der Untergebiete 22-32 und die TAC für die Gebiete IIa und IV (EU-Gewässer) eine flexible Vereinbarung anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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