ErwGr. 9

REG_2013_39 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe im Jahr 2013 für bestimmte, nicht über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen

Um zu gewährleisten, dass Versuche zur vollständig dokumentierten Fischerei tatsächlich eine Bewertung des Potenzials von Fangquotensystemen zur Steuerung der absoluten fischereilichen Sterblichkeit der betreffenden Bestände ermöglichen, ist es erforderlich, dass alle während dieser Versuche gefangenen Fische, einschließlich der untermaßigen Fische, auf die Gesamtquote des teilnehmenden Schiffes angerechnet werden und muss das Schiff seine Fangtätigkeit einstellen, wenn seine Quote ausgeschöpft ist. Darüber hinaus ist es angebracht, die Übertragung zugeteilter Mengen zwischen Schiffen, die an den Versuchen zu vollständig dokumentierten Fischereien teilnehmen, und nicht teilnehmenden Schiffen zuzulassen, vorausgesetzt es kann gezeigt werden, dass sich die Rückwürfe nicht teilnehmender Schiffe nicht erhöhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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