Anhang III – Höchstzahl der fanggenehmigungen für EU-schiffe, die in drittlandgewässern fischfang betreiben

REG_2013_40 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Jahr 2013 in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen

Fanggebiet Fischerei Zahl der Fanggenehmigungen Aufteilung der Fanggenehmigungen auf die Mitgliedstaaten Höchstanzahl gleichzeitig eingesetzter Schiffe
Norwegische Gewässer und Fischereizone um Jan Mayen Hering, nördlich von 62° 00′ N Noch nicht festgelegt Noch nicht festgelegt Noch nicht festgelegt
Grundfischarten, nördlich von 62° 00′ N Noch nicht festgelegt Noch nicht festgelegt Noch nicht festgelegt
Makrele Entfällt Entfällt Noch nicht festgelegt ( 1)
Industriearten, südlich von 62° 00′ N Noch nicht festgelegt Noch nicht festgelegt Noch nicht festgelegt
(1)Unbeschadet zusätzlicher Fanglizenzen, die Schweden von Norwegen nach der üblichen Praxis gewährt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang III REG_2013_40 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang III REG_2013_40 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.