ErwGr. 8

REG_2013_479 · zum Verzicht auf die Anforderung, für im Korridor von Neum beförderte Unionswaren summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen einzureichen

Die derzeitige Regelung weicht von dem im Zollkodex der Gemeinschaften vorgesehenen Grundsatz der elektronischen Vorlage von Sicherheitsdaten vor Versendung und vor Ankunft der Waren ab. Um effektive und effiziente Risikoanalysen und Kontrollen für Sicherheitszwecke zu ermöglichen, sollte Kroatien dafür sorgen, dass die Grenzübergangsstellen am Korridor von Neum über ausreichend Personal, Ausrüstung und Kontrollkapazitäten verfügen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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