ErwGr. 8

REG_2013_509 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung verschiedener Zusatzstoffe in bestimmten alkoholischen Getränken

Die Zulassung der Verwendung von Zusatzstoffen in den Erzeugnissen im Sinne des polnischen Dekrets über Weinerzeugnisse führt nicht zu einer zusätzlichen Exposition der Verbraucher gegenüber diesen Stoffen und gibt daher keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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