Art. 18 – Haftung

REG_2013_543 · über die Übermittlung und die Veröffentlichung von Daten in Strommärkten und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Haftung des Primäreigentümers der Daten, des Datenlieferanten und des ENTSO-Strom im Rahmen dieser Verordnung wird auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz begrenzt. In keinem Fall sind sie verpflichtet, einer Person, die die Daten verwendet, einen etwaigen Gewinnausfall, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder sonstige indirekte zufällige Schäden, besondere Schäden oder Folgeschäden jedweder Art, die aus einem Verstoß gegen ihre Verpflichtungen aus dieser Verordnung entstehen, zu ersetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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