ErwGr. 36

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Der Durchführungsbeschluss 2011/874/EU der Kommission vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung der Liste der Drittländer und Gebiete, aus denen die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen und die Verbringung von mehr als fünf Hunden, Katzen oder Frettchen zu anderen als Handelszwecken in die Union zulässig sind, sowie zur Festlegung der Bescheinigungsmuster für die Einfuhr dieser Tiere und für deren Verbringung zu anderen als Handelszwecken in die Union (18) enthält ein Muster der Gesundheitsbescheinigung, die die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 bei der Verbringung von bis zu fünf Hunden, Katzen oder Frettchen zu anderen als Handelszwecken aus einem Drittland in die Europäische Union bestätigt. Um einen reibungslosen Übergang zu den neuen Vorschriften dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte diese Musterbescheinigung unter bestimmten Bedingungen gültig bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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