ErwGr. 33

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Die Kommission sollte unverzüglich anwendbare Durchführungsrechtsakte zur Aktualisierung der Liste der Mitgliedstaaten oder der Teile von diesen mit dem gleichen günstigen Tollwutstatus, die ermächtigt sind, gegenseitige Vereinbarungen zur Ausnahme von bestimmten Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken zu schließen, und der Liste der Gebiete oder Drittländer, die zum Zwecke der Abweichung von bestimmten Bedingungen für die Verbringung zu anderen als Handelszwecken erstellt wurden, sowie hinsichtlich der Schutzmaßnahmen im Falle des Auftretens oder der Ausbreitung der Tollwut oder einer anderen Krankheit oder Infektion, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit für die Gesundheit von Mensch und Tier zwingend erforderlich ist, erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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