ErwGr. 31

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Darüber hinaus sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, in ordnungsgemäß begründeten Fällen, in denen ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier besteht, im Dringlichkeitsverfahren Rechtsakte mit Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen andere Krankheiten oder Infektionen als Tollwut zu erlassen, welche Heimtiere der in Anhang I genannten Arten betreffen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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