ErwGr. 29

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Damit die Bürgerinnen und Bürger über klare und allgemeinverständliche Informationen über die Vorschriften für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I genannten Arten zu anderen als Handelszwecken verfügen, sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, diese Informationen, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen einzelstaatlicher Gesetze, zu veröffentlichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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