ErwGr. 26

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Damit die Mitgliedstaaten überprüfen können, ob dieser Verordnung entsprochen wird, und damit sie die notwendigen Maßnahmen treffen können, sollte diese Verordnung deshalb die Begleitperson des Heimtieres verpflichten, den erforderlichen Ausweis bei jeder Verbringung zu anderen als Handelszwecken in einen Mitgliedstaat vorzulegen, und sie sollte angemessene Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen bei Heimtieren vorsehen, die von ihren Haltern zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat, bestimmten Gebieten oder Drittländern in einen anderen Mitgliedstaat mitgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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