ErwGr. 24

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Diese Verordnung sollte Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit einräumen, für den Fall, dass die dringende Abreise des Halters — beispielsweise im Falle einer plötzlichen Naturkatastrophe, politischer Unruhen oder in anderen Fällen höherer Gewalt, die den Halter betreffen — notwendig ist, die direkte Einreise von Heimtieren der in Anhang I genannten Arten, die nicht dieser Verordnung entsprechen, zu genehmigen, sofern im Voraus eine Genehmigung beantragt und vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilt wird und eine Absonderung für einen befristeten Zeitraum unter amtlicher Überwachung erfolgt, um die Bedingungen dieser Verordnung zu erfüllen. Wegen der Tiergesundheitsrisiken, die mit der Einfuhr von Heimtieren verbunden sind, welche nicht dieser Verordnung entsprechen, ist diese Genehmigung trotz der Notwendigkeit einer dringenden Abreise unbedingt erforderlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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