ErwGr. 22

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Ausweise, die für Heimtiere der in Anhang I Teil A genannten Arten mitgeführt werden, wenn sie zu anderen als Handelszwecken in die Mitgliedstaaten verbracht werden, sind erforderlich, um zu bescheinigen, dass diese Verordnung eingehalten wurde. Daher sollten in dieser Verordnung die Bedingungen für die Ausstellung von Ausweisen sowie die Vorschriften für deren Inhalt, Gültigkeit, Sicherheitsmerkmale, Format und Gestaltung festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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