ErwGr. 19

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Ferner sollte in einem gemäß dieser Verordnung zu erlassenden Durchführungsrechtsakt eine Liste derjenigen Gebiete oder Drittländer festgelegt werden, die Vorschriften anwenden, deren Inhalt und Wirkung gleichwertig mit den Vorschriften dieser Verordnung für Heimtiere der in Anhang I Teil B genannten Arten sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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