ErwGr. 16

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Es ist möglich, dass Tollwutimpfstoffe, die Heimtieren der in Anhang I Teil A genannten Arten vor dem Alter von drei Monaten verabreicht werden, aufgrund der durch das Muttertier übertragenen Antikörper keinen Impfschutz herbeiführen. Deshalb empfehlen Impfstoffhersteller, junge Heimtiere vor Erreichen dieses Alters nicht zu impfen. Um die Verbringung nicht gegen Tollwut geimpfter oder geimpfter, aber noch nicht immunisierter junger Heimtiere der in Anhang I Teil A genannten Arten zu anderen als Handelszwecken zu erlauben, sollte diese Verordnung daher vorsehen, dass bestimmte Vorsorgemaßnahmen getroffen werden und dass die Mitgliedstaaten solche Verbringungen in ihr Hoheitsgebiet genehmigen können, wenn die jungen Heimtiere die Anforderungen dieser Maßnahmen erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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