ErwGr. 23

REG_2013_576 · über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Diese Verordnung sollte es den Mitgliedstaaten erlauben, die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil A genannten Arten zu anderen als Handelszwecken in ihr Hoheitsgebiet zu genehmigen, für die ein Ausweis mitgeführt wird, der in einem Gebiet oder in einem Drittland ausgestellt wurde, das Vorschriften anwendet, deren Inhalt und Wirkung gleichwertig mit den Vorschriften sind, die von den Mitgliedstaaten angewandt werden. Sie sollte den Mitgliedstaaten außerdem erlauben, die Verbringung solcher Heimtiere, für die ein in einem Mitgliedstaat ausgestellten Ausweis mitgeführt wird, zu anderen als Handelszwecken in ihr Hoheitsgebiet nach einer Verbringung in ein Gebiet oder Drittland zu genehmigen, sofern die Bedingungen für die Rückkehr aus diesem Gebiet oder Land erfüllt sind, bevor das Heimtier die Europäische Union verlässt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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