ErwGr. 4

REG_2013_605 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 des Rates über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen

Die aktuellen auf der Untersuchung von Haifangraten basierenden wissenschaftlichen Erkenntnisse weisen im Allgemeinen darauf hin, dass viele Haibestände stark gefährdet sind, auch wenn die Situation nicht für alle Arten bzw. nicht einmal für dieselbe Art in unterschiedlichen Meereszonen die gleiche ist. Nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) sind mehr als 25 % aller pelagischen Haiarten, von denen mehr als 50 % große Hochseehaie sind, bedroht. In den vergangenen Jahren wurde der Fang, das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden einer wachsenden Anzahl von Haiarten, einschließlich von Haien, deren Flossen wertvolle Handelsgüter sind, im Unionsrecht oder im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen verboten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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