ErwGr. 5

REG_2013_605 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 des Rates über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen

Der Blauhai (Priconace glauca) und der Makrelenhai (Isurus oxyrinchus), die von der IUCN als „potenziell gefährdet“ bzw. „verletzlich“ eingestuft wurden, gehören aktuell zu den am häufigsten von den Unionsflotten gefangenen Haiarten, wobei der Blauhai ungefähr 70 % der insgesamt gemeldeten Anlandungen von Haien ausmacht. Andere Arten wie der Hammerhai und der Seidenhai werden in den Unions- und Nicht-Unionsgewässern jedoch auch gefangen und tragen zur wirtschaftlichen Rentabilität der Fischereien bei.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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