ErwGr. 18

REG_2013_611 · über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)

Wenn der Betreiber einen Teil der Dienstleistung, z. B. in Bezug auf Abrechnungs- oder Verwaltungsfunktionen, von einem anderen Betreiber ausführen lässt, so sollte der andere Betreiber, der in keinem direkten Vertragsverhältnis zum Endkunden steht, nicht verpflichtet sein, im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten selbst Benachrichtigungen vorzunehmen. Stattdessen sollte der Dritte den Betreiber, mit dem er in einer direkten Vertragsbeziehung steht, warnen und informieren. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste auf der Vorleistungsebene, wo der Vorleister üblicherweise in keinem direkten Vertragsverhältnis zum Endkunden steht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 18 REG_2013_611 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 18 REG_2013_611 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.