Art. 1 – Gegenstand und Anwendungsbereich

REG_2013_617 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern

(1)In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Computern und Computerservern festgelegt.
(2)Diese Verordnung gilt für die folgenden Produkte, die direkt aus dem Wechselstromnetz, einschließlich der Speisung über externe und interne Netzteile, mit Strom versorgt werden: a) Desktop-Computer, b) integrierte Desktop-Computer, c) Notebook-Computer (einschließlich Tablet-Computern, Slates und mobiler Thin-Clients), d) Desktop-Thin-Clients, e) Workstations, f) mobile Workstations, g) Small-Scale-Server, h) Computerserver.
(3)Diese Verordnung gilt nicht für die folgenden Produktgruppen: a) Blade-Systeme und -Komponenten, b) Server-Appliances, c) Multi-Node-Server, d) Computerserver mit mehr als vier Prozessorsockeln, e) Spielekonsolen, f) Dockingstations.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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