Art. 4 – Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008

REG_2013_617 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern

Anhang I Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 erhält folgende Fassung:
„2. Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmtes informationstechnisches Gerät mit Ausnahme von Desktop-Computern, integrierten Desktop-Computern und Notebook-Computern im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission (*1).
(*1) ABl. L 175 vom 27.6.2013, S. 13.“."

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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