ErwGr. 5

REG_2013_668 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 2,4-DB, Dimethomorph, Indoxacarb und Pyraclostrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Für Indoxacarb hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden Rückstandshöchstgehalten gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 (6) vorgelegt. Die Behörde schlug vor, die Rückstandsdefinition zu ändern. Die Behörde empfahl eine Senkung der Rückstandshöchstgehalte für Heidelbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Hagebutten, Maulbeeren, Azarole, Holunderbeeren, Rosenkohl, Kopfkohl, Endivien, Erdnüsse, Raps- und Maissamen. Für andere Erzeugnisse empfahl sie eine Anhebung oder Beibehaltung der derzeitigen Rückstandshöchstgehalte. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der Rückstandshöchstgehalte für Äpfel, Brokkoli, Blumenkohl, Feldsalat, Salatrauke, Rucola, Blätter und Keime der Brassica, Geflügelfleisch, -fett und -leber sowie Vogeleier einige Angaben fehlen und dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Da kein Risiko für die Verbraucher besteht, sollten die Rückstandshöchstgehalte für diese Erzeugnisse in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf ihren bisherigen Wert oder auf den von der Behörde ermittelten Wert festgesetzt werden. Diese Rückstandshöchstgehalte werden anhand der verfügbaren Informationen innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung dieser Verordnung überprüft. Für Erdbeeren, Himbeeren, Chinakohl, Feldsalat, Bohnen (frisch, mit Hülsen), Kardonen, Fenchel und Rhabarber hat die Behörde nach Vorlage der im ersten Satz genannten Stellungnahme eine weitere Stellungnahme zu den Rückstandshöchstgehalten unterbreitet (7). Diese Stellungnahme sollte berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 5 REG_2013_668 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 5 REG_2013_668 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.