ErwGr. 6

REG_2013_817 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf octenylbernsteinsäuremodifiziertes Gummi arabicum

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von octenylbernsteinsäuremodifiziertem Gummi arabicum als Emulgator für Aromen und bestimmte andere Lebensmittel und gab am 11. März 2010 ihr Gutachten ab (4). Die Behörde kam auf der Grundlage der Ergebnisse vorliegender Studien und der verfügbaren Informationen zu Akaziengummi selbst und zu anderen octenylbernsteinsäuremodifizierten Stärken zu dem Schluss, dass die Verwendung von octenylbernsteinsäuremodifiziertem Gummi arabicum als Emulgator in Lebensmitteln bei den vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen keine Sicherheitsbedenken aufwirft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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