ErwGr. 7

REG_2013_817 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf octenylbernsteinsäuremodifiziertes Gummi arabicum

Wegen seiner verbesserten Eigenschaften im Vergleich zu vorhandenen Emulgatoren besteht eine technologische Notwendigkeit der Verwendung von octenylbernsteinsäuremodifiziertem Gummi arabicum als Emulgator in bestimmten Lebensmitteln sowie als Emulgator in Aromaölemulsionen, die verschiedenen Lebensmitteln zugesetzt werden. Es ist daher angezeigt, die Verwendung von octenylbernsteinsäuremodifiziertem Gummi arabicum in den beantragten Lebensmittelkategorien zuzulassen und diesem Lebensmittelzusatzstoff die Nummer E 423 zuzuteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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