ErwGr. 9

REG_2013_834 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Acequinocyl, Bixafen, Diazinon, Difenoconazol, Etoxazol, Fenhexamid, Fludioxonil, Isopyrazam, Lambda-Cyhalothrin, Profenofos und Prothioconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Am 7. Juli 2012 nahm die Kommission des Codex Alimentarius (3) einen Codex-Rückstandshöchstgehalt (CXL-Höchstwert) für Profenofos bei Paprika an. Dieser CXL-Höchstwert ist für die Verbraucher in der Union unbedenklich und sollte daher als RHG in die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden. (4)

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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