Art. 4 – Anforderungen an die Datenqualität und Rahmen für die Qualitätsberichterstattung

REG_2013_912 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

(1)Die Anforderungen an die Datenqualität und die standardisierten Qualitätsberichte über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind in Anhang II festgelegt.
(2)Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) jedes Jahr den standardisierten Qualitätsbericht gemäß den in Anhang II aufgeführten Anforderungen. Die standardisierten Qualitätsberichte werden unter Verwendung des von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen Musterformulars zusammen mit der ISCED-Zuordnung der nationalen Programme und Qualifikationen übermittelt. Der erste Bericht betrifft das Erfassungsjahr 2014 (Schuljahr/akademisches Jahr 2012/2013). Der Qualitätsbericht über die in Artikel 3 genannten Bezugszeiträume wird der Kommission bis zum 31. Januar im Jahr t + 3 vorgelegt.
(3)Die Mitgliedstaaten beschaffen die erforderlichen Daten, indem sie verschiedene Quellen wie beispielsweise Stichprobenerhebungen, administrative Daten und andere Datenquellen miteinander kombinieren.
(4)Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) Informationen über die Methoden und die Qualität der Daten, die aus anderen Quellen als den in Absatz 3 genannten Stichprobenerhebungen und administrativen Datenquellen stammen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2013_912 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2013_912 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.