Art. 132 – Übertragung von Durchführungsbefugnissen

REG_2013_952 · zur Festlegung des Zollkodex der Union

Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten Folgendes fest:
a)die Verfahrensregeln für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung gemäß Artikel 127,
b)die Verfahrensregeln und die Vorlage der Angaben im Zusammenhang mit der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen gemäß Artikel 127 Absatz 6,
c)die Frist gemäß Artikel 128, innerhalb deren eine Risikoanalyse durchzuführen ist und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen sind,
d)die Verfahrensregeln für die Änderung der summarischen Eingangsanmeldung gemäß Artikel 129 Absatz 1,
e)die Verfahrensregeln für die Ungültigerklärung der summarischen Eingangsanmeldung gemäß Artikel 129 Absatz 2 unter Berücksichtigung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Eingangs der Waren.
Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 132 REG_2013_952 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 132 REG_2013_952 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.