Art. 58 – Übertragung von Durchführungsbefugnissen
REG_2013_952 · zur Festlegung des Zollkodex der Union
(1)Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten Vorschriften zur einheitlichen Verwaltung der in Artikel 56 Absatz 4 genannten Zollkontingente und Zollplafonds und zur Verwaltung der in Artikel 56 Absatz 5 genannten Überwachung bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder zur Ausfuhr von Waren. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
(2)Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten die in Artikel 57 Absatz 4 genannten Vorschriften. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen. In mit solchen Vorschriften zusammenhängenden Fällen äußerster Dringlichkeit, die durch die Notwendigkeit zu schnellem Handeln begründet ist, um die ordnungsgemäße und einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur sicherzustellen, erlässt die Kommission nach dem Verfahren gemäß Artikel 285 Absatz 5 sofort geltende Durchführungsrechtsakte. Ist die Stellungnahme des in Artikel 285 Absatz 1 genannten Ausschusses im schriftlichen Verfahren einzuholen, so findet Artikel 285 Absatz 6 Anwendung.
Kann ich Art. 58 REG_2013_952 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.