ErwGr. 32

REG_2013_952 · zur Festlegung des Zollkodex der Union

Es ist erstrebenswert, alle Fälle des Entstehens einer Einfuhrzollschuld – mit Ausnahme der Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder zur Überführung in die vorübergehende Verwendung unter teilweiser Abgabenbefreiung – zu gruppieren, um Schwierigkeiten bei der Feststellung der Rechtsgrundlage für das Entstehen der Zollschuld zu vermeiden. Das Gleiche sollte für die Fälle des Entstehens einer Ausfuhrzollschuld gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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