ErwGr. 47

REG_2013_952 · zur Festlegung des Zollkodex der Union

Es ist angebracht, gemeinsame einfache Vorschriften für die besonderen Verfahren festzulegen, die durch eine begrenzte Anzahl an Vorschriften für jedes besondere Verfahren ergänzt werden, um dem Wirtschaftsbeteiligten zu erleichtern, die Auswahl des richtigen Verfahrens zu treffen, Fehler zu vermeiden und die Anzahl der Nacherhebungen und Erstattungen zu verringern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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