ErwGr. 57

REG_2013_952 · zur Festlegung des Zollkodex der Union

Die Bestimmungen dieser Verordnung, in denen die Befugnisübertragung und die Übertragung von Durchführungsbefugnissen festgelegt werden, sowie die Bestimmungen zu Gebühren und Kosten gelten ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung. Die übrigen Bestimmungen gelten ab dem 1. Juni 2016

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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