ErwGr. 59

REG_2013_952 · zur Festlegung des Zollkodex der Union

Die Kommission sollte alles daran setzen sicherzustellen, dass die in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte so rechtzeitig vor dem Datum der Anwendung des Zollkodex in Kraft treten, dass den Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Umsetzung bleibt —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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