ErwGr. 5

REG_2014_1084 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Diphosphaten (E 450) als Backtriebmittel und Säureregulator in Fertigteigen auf Hefebasis

Ein solches, auf Natriumbicarbonat, Diphosphaten und Hefe beruhendes Teiglockerungssystem kann alternativ zur Verwendung von backfertigem Mehl verwendet werden, in dem höhere Gehalte an Phosphaten zulässig sind. Die Zulassung der Verwendung von Diphosphaten in Fertigteigen auf Hefebasis wird daher nicht zu einer höheren Aufnahme von Phosphaten führen. Daher sollte die Verwendung von Diphosphaten als Backtriebmittel und Säureregulator in Teigen auf Hefebasis, die als Basis für die Zubereitung von Pizzas, Quiches, Kuchen und ähnlichen Erzeugnissen verwendet werden, zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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