ErwGr. 30

REG_2014_1143 · über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Die Beteiligung der Wissenschaft ist wichtig, damit eine angemessene Wissensgrundlage zur Verfügung steht, um die von invasiven gebietsfremden Arten verursachten Probleme lösen zu können. Ein themenspezifisches wissenschaftliches Forum sollte eingerichtet werden, um Beratung zu wissenschaftlichen Aspekten, die mit der Anwendung dieser Verordnung verbunden sind, anzubieten, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung und Aktualisierung der Unionsliste, die Risikobewertungen, die Dringlichkeitsmaßnahmen und die Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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