ErwGr. 31

REG_2014_1143 · über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die Unionsliste aufzustellen und zu aktualisieren, das Format der Dokumente für den Nachweis einer Genehmigung zu bestimmen, Dringlichkeitsmaßnahmen auf Unionsebene zu erlassen, die Anforderungen für die Anwendung bestimmter Bestimmungen in den betroffenen Mitgliedstaaten im Falle einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit festzulegen, die Entscheidung der Mitgliedstaaten abzulehnen, keine Beseitigungsmaßnahmen zu ergreifen, und die technischen Formate für die Berichterstattung an die Kommission festzulegen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (21) ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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