ErwGr. 34

REG_2014_1143 · über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Die Mitgliedstaaten können durch im Rahmen dieser Verordnung ergriffene Maßnahmen den Haltern oder Nutzern gebietsfremder Arten und auch den Eigentümern und Pächtern des betreffenden Grundstücks Verpflichtungen auferlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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