ErwGr. 35

REG_2014_1143 · über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Damit nichtgewerbliche Besitzer ihre Heimtiere, die zu den in der Unionsliste aufgeführten Arten angehören, bis zum Ende des natürlichen Lebens des Tieres weiter halten dürfen, müssen Übergangsmaßnahmen vorgesehen werden unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Fortpflanzung oder das Entkommen des Tieres zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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