ErwGr. 22

REG_2014_1144 · über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates

Jede Maßnahme sollte überwacht und bewertet werden, um ihre Qualität zu verbessern und ihre Wirksamkeit aufzuzeigen. Dazu sollte eine Liste von Indikatoren festgelegt und die Wirkung der Absatzförderungsmaßnahme anhand ihrer strategischen Zielvorgaben bewertet werden. Die Kommission sollte daher im Einklang mit dem gemeinsamen Monitoring- und Evaluierungsrahmen der GAP einen Rahmen für die Begleitung und Bewertung dieser Politik erstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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