ErwGr. 19

REG_2014_1144 · über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates

Die Vereinfachung des Regelungsrahmens der GAP ist eine vorrangige Aufgabe der Union. Ein derartiger Ansatz sollte auch bei der vorliegenden Verordnung verfolgt werden. Insbesondere sollten die Grundsätze der Verwaltung der Informations- und Absatzförderungsprogramme überarbeitet werden, um sie zu vereinfachen und es der Kommission zu ermöglichen, Regeln und Verfahren für die Vorlage, Bewertung und Auswahl der Programmvorschläge festzulegen. Die Kommission sollte jedoch dafür Sorge tragen, dass die Mitgliedstaaten rechtzeitig Informationen über alle vorgeschlagenen und ausgewählten Programme erhalten. Diese Angaben sollten insbesondere die Zahl der eingegangenen Vorschläge, die betroffenen Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige und das Ergebnis der Bewertung der Vorschläge umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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