ErwGr. 17

REG_2014_1144 · über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates

Neben den Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen ist es auch notwendig, dass die Kommission technische Unterstützungsdienste auf Unionsebene ausbaut und koordiniert, um es den Unternehmen zu erleichtern, an den kofinanzierten Programmen teilzunehmen, wirksame Kampagnen durchzuführen oder ihre Ausfuhren zu verbessern. Diese Dienste sollten insbesondere die Bereitstellung von Leitlinien umfassen, die potenziellen Begünstigten bei der Einhaltung der mit dieser Strategie verbundenen Regelungen und Verfahren helfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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