ErwGr. 1

REG_2014_1201 · zur Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Juli 2011, 1. Juli 2012 und 1. Juli 2013

Mit Anhang XIII Artikel 19 des Statuts, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), sollen die Organe der Union in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Streitigkeiten hinsichtlich der Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2011 und 2012 sowie der Anpassung des Beitrags zum Versorgungssystem für 2011 beizulegen, um einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union nachzukommen und dabei dem berechtigten Vertrauen des Personals darauf, dass der Rat jedes Jahr über die Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem entscheidet, Rechnung zu tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.07.2025

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